Liebe Angehörige, liebe Besucherinnen, liebe Besucher,
für die Besuche entfällt ab dem 08.04.2023 die Pflicht des Tragens einer FFP2-, N95- oder KN95-Maske
Wenn der Besuchende oder eine Person seines Hausstandes Symptome hat, die auf Covid-19 verdächtig sind, möchten wir sie bitten, auf den Besuch zu verzichten.
Die Einrichtungsleitung